24.02.25 - Der AM Suisse engagiert für eine faire Ausgestaltung der Zahlungsmodalitäten bei Aufträgen der öffentlichen Hand, insbesondere für kürzere Zahlungsfristen.
Der AM Suisse setzt sich über die Stammgruppe Ausbaugewerbe und Gebäudehülle in Zusammenarbeit mit Bauenschweiz dafür ein, dass bei Aufträgen der öffentlichen Hand und staatsnaher Betriebe, etwa der SBB, künftig fairere Zahlungsfristen vereinbart werden.
Grundsätzlich sieht die SIA-Norm 118 eine Frist von 30 Tagen vor. Immer mehr jedoch setzen öffentliche und staatsnahe Auftraggeber extrem viel längere Standardfristen durch. Zum Beispiel Bundesbetriebe, die sich bis zu 90 Tage Zeit für die Rechnungsprüfung und anschliessend noch einmal 60 Tage für die Bezahlung ausbedingen. Insgesamt warten die Betriebe somit teilweise satte fünf Monate auf die Bezahlung zum Beispiel ihrer Schlussrechnung.
Dies schmälert ihre Liquidität in erheblichem Ausmass, da während dieser Zeit die Auftragnehmer ihrerseits Rechnungen für Vorleistungen zu begleichen, ihre Mitarbeitenden zu entlöhnen und Kredite zu bedienen haben. Es bedeutet nicht nur eine enorme finanzielle Belastung für die Unternehmen, sondern wirkt sich auch negativ auf den gesamten Wirtschaftskreislauf aus. Die Auftragnehmer übernehmen mit derartigen Zahlungsfristen faktisch die Vorfinanzierung von Projekten der öffentlichen Hand. Das kann und darf nicht ihre Rolle sein.
Zahlungspläne als Lösungsansatz
Oft gelingt es, bei der Projektstartsitzung werkvertraglich festgelegte Zahlungsmodalitäten zu präzisieren, Anzahlungsgarantielaufzeiten fair und sinnvoll auszugestalten oder Zahlungspläne mit genau definiertem Valutadatum für Akontozahlungen festzulegen. Es wäre wünschenswert, dass sich diese Praxis im Sinne einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit etablieren würde. Der Versuch, dies zu bewerkstelligen, lohnt sich in jedem Fall.
Für faire Erfüllungsgarantien
Der AM Suisse setzt sich weiter gegen unverhältnismässige Laufzeiten und Forderungen für Anzahlungs-, Erfüllungs- und Gewährleistungsgarantien ein, beispielsweise durch die Unterstützung der «Motion Nr. 23.4079 «Abstrakte Erfüllungsgarantie fairer ausgestalten» der Stahl- und Metallbau-Unternehmerin und Nationalrätin Diana Gutjahr. Die Motion fordert vom Bundesrat, die Rahmenbedingungen von abstrakten Erfüllungs- und Gewährleistungsgarantien auf erstes Verlangen bei Werkverträgen fairer auszugestalten. Es gilt, im Interesse einer funktionsfähigen Realwirtschaft das Ausufern unverhältnismässiger Erfüllungs- und Gewährleistungsgarantien einzudämmen. Der AM Suisse ruft zur Unterstützung dieser Motion auf.