Baumängel: Ständerat sagt Nein zu Fristverlängerung


18.06.24 - Der Ständerat hat die Verlängerung der Gewährleistungsfrist für Baumängel von 5 auf 10 Jahre abgelehnt. Auch der AM Suisse hatte im Vorfeld Argumente dagegen vorgebracht.



Am Mittwoch, 12. Juni lehnte der Ständerat die Verlängerung der Gewährleistungsfrist für Baumängel von fünf auf zehn Jahre ab. Diese war in der Vorlage «OR Baumängel» vorgesehen, die der Nationalrat bereits behandelt und befürwortet hatte.

Der AM Suisse hatte sich in Zusammenarbeit mit bauenschweiz gegen die Verlängerung stark gemacht, insbesondere in der Stammgruppe «Ausbaugewerbe und Gebäudehülle» unter dem Vorstand von AM Suisse-Zentralpräsident Peter Meier. Vor zwei Wochen hatte die Stammgruppe an einem Sessionstreffen mit Parlamentariern seine Argumente gegen die Fristverlängerung vorgebracht. Wir haben in unseren News darüber berichtet

Wie geht es weiter?
Das Geschäft Nr. 20.066 kommt nächste Woche in die Rechtskommission des Nationalrats und wird voraussichtlich in der Herbstsession im Nationalrat erneut behandelt. 

Das politische Engagement im Interesse unserer Betriebe geht weiter. Die Arbeitsgruppe von bauenschweiz wird demnächst eine gemeinsame Erklärung abgeben und diese den Mitgliedern der Rechtskommission des Nationalrats sowie weiteren Kommissionsmitgliedern zustellen. 

Positionierung und Argumente
Die Verlängerung der Gewährleistungsfrist für Baumängel von fünf auf zehn Jahre ist praxisfremd und unverhältnismässig. Denn «Bauwerke und Sanierungsprojekte sind keine Produkte ab Stange», meint Peter Meier in seiner Funktion als Präsident der Stammgruppe Ausbaugewerbe und Gebäudehülle. Die Lebensdauer von Bauwerken und Bauprodukten ist sehr unterschiedlich. Nicht zuletzt hängt sie von einer sachgemässen Wartung ab. Längere Gewährleistungsgarantien können bereits heute vertraglich vereinbart werden, sinnvollerweise in Verbindung mit passenden Instandhaltungs- und Wartungsverträgen. Eine generelle Frist von zehn Jahren im OR stellt laut Peter Meier für KMU «ein enorm hohes finanzielles Risiko» dar, da auch ihre Lieferanten keine 10-Jahres-Garantien gewähren. 

Gravierende Mängel zeigen sich meist bereits kurz nach der Installation. AM Suisse unterstützt die vorgesehene Verlängerung der Rügefrist auf 60 Tage – diese war mit «sofort rügen» bislang nicht klar definiert. 

Weitere Informationen
News: Parlamentarieranlass vom 4. Juni
Website des Ausbaugewerbes
Parlamentarische Dokumente zum Geschäft Nr. 20.066
Geschäft Nr. 20.066 (Übersicht als PDF)

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