06.12.23 - Die Paritätische Landeskommission im Metallgewerbe PLKM begegnet einem immer wieder. Was macht die Organisation und wer steckt dahinter?
Die Paritätische Landeskommission im Metallgewerbe (PLKM) ist ein Verein, der von den Sozialpartnern (AM Suisse, Unia und Syna) gegründet wurde. Sie ist verantwortlich für die Durchführung, die Kontrolle und den Vollzug des Landesgesamtarbeitsvertrags (LGAV). Das Sekretariat wird vom AM Suisse im Mandat geführt.
Sozialpartnerschaft
AM Suisse (die Arbeitgeberseite) und die Gewerkschaften Unia und Syna (die Arbeitnehmerseite) pflegen die Sozialpartnerschaft. Deren Zweck ist:
- Erhalt der Vollbeschäftigung im Metallgewerbe
- Fortschrittliche und geregelte Arbeitsbedingungen
- Förderung der betrieblichen Zusammenarbeit
- Wahrung des Arbeitsfriedens
- Unterstützung der permanenten Aus- und Weiterbildung
- Verbessern der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
- Imageförderung der Branche
- Gegenseitige Unterstützung nach Treu und Glauben
Die Beziehungen der Partner untereinander wie auch die Rechte und Pflichten der einzelnen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind im Landesgesamtarbeitsvertrag im Metallgewerbe geregelt.
LGAV und Lohnverhandlungen
Der Landesgesamtarbeitsvertrag LGAV wird regelmässig neu verhandelt, ab Januar 2024 tritt ein neuer Vertrag in Kraft.
Lohnverhandlungen finden jährlich statt. Jene für 2024 wurden im November 2023 abgeschlossen und sowohl von der Arbeitgeberseite (AM Suisse Verbandsratssitzung) wie auch der Arbeitnehmerseite (Gewerkschaften Syna und Unia) genehmigt. Dabei wurden die Löhne 2024 gegenüber 2023 für die dem Landesgesamtarbeitsvertrag (LGAV) unterstellten Arbeitnehmenden generell um 85 Franken pro Monat erhöht. Die Gesamtlohnsumme per Stichdatum 31. Dezember 2023 ist um 0,75% zu erhöhen und individuell, funktions- und leistungsbezogen zu verteilen.
Forum für Arbeitssicherheit
Das Forum für Arbeitssicherheit untersteht direkt der PLKM und lässt sich durch ausgewiesene Spezialisten der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes beraten. Es setzt sich als Umsetzungsorgan der Branchenlösung für Sicherheit, Gesundheitsschutz und Hygiene an den Arbeitsplätzen in den Branchenbereichen des schweizerischen Metallgewerbes ein. Die Branchenlösung stellt den Betrieben zur Umsetzung der EKAS-Richtlinie 6508 über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit folgende Hilfsmittel zur Verfügung:
- Grundkonzept für den Aufbau der Sicherheitsorganisation
- Branchenspezifische Aus- und Weiterbildungsmodule
- Themenbezogene Checklisten für die zielgerichtete Bearbeitung von Unfallschwerpunkten
- Periodische Erfolgskontrollen mit Audits im Unternehmen
Das bringt folgenden Nutzen:
- Reduktion des Unfallgeschehens und damit weniger Ausfalltage
- Senkung der Kosten und Prämien
- Verminderung von Störungen im Betriebsablauf
- Erfüllen der gesetzlichen Verpflichtungen
Die Branchenlösung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz wird durch die Vollzugskostenbeiträge der PLKM subventioniert. Daher haben Betriebe, die dem Landesgesamtarbeitsvertrag (LGAV) im Metallgewerbe unterstellt sind, günstigere Konditionen.
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