Suva: Die versicherten Betriebe profitieren 2022 von historisch tiefen Prämien


29.07.21 - Die Bruttoprämien im Stahl-, Metall-, Apparatebau sowie der Montagebetriebe und die Bruttoprämien in der Landtechnik sinken sowohl in der Berufs- als auch in der Nichtberufsunfallversicherung.



Die Corona-Pandemie führte im vergangenen Jahr in vielen Branchen zu weniger Unfällen. Zwar stiegen die durchschnittlichen Kosten pro Fall leicht an, aber insgesamt resultiert ein deutlicher Überschuss in der versicherungstechnischen Rechnung. Da Überschüsse der Suva direkt den versicherten Betrieben zugutekommen, profitieren 2022 viele Kunden von tieferen Prämien. Die Art der Erstattung dieser Überschüsse ist durch die gesetzlichen Grundlagen bestimmt. Sie erfolgt durch einen Abzug auf den Prämien für das Jahr 2022. Die Bruttoprämien im Stahl-, Metall-, Apparatebau sowie der Montagebetriebe und die Bruttoprämien in der Landtechnik sinken sowohl in der Berufs- als auch in der Nichtberufsunfallversicherung.

Prämienentwicklung in der Klasse 11C (Stahl-, Metall- und Appartebau sowie Montagebetriebe):

Überschüsse aufgrund von Covid-19
Die Höhe des Abzuges, der sich im Zusammenhang mit den Covid-19-Überschüssen ergeben hat, wird in Prozent der Nettoprämien bestimmt. Diese Prozentsätze werden für jede Klasse der Berufs- und der Nichtberufsunfallversicherung in Abhängigkeit ihrer Betroffenheit individuell festgelegt. Innerhalb einer Klasse ist der Prozentsatz für alle versicherten Betriebe gleich. In der Klasse 11C beträgt der Abzug in der Berufsunfallversicherung (BUV) 10 Prozent und in der Nichtberufsunfallversicherung (NBUV) 5 Prozent der Nettoprämie 2022.

Ausserordentliche Anlageerträge
Darüber hinaus hat die Suva trotz Krise erfreuliche Anlageerträge erzielt. Dadurch kann sie, wie in früheren Jahren, eine ausserordentliche Prämienreduktion gewähren. Die Höhe der Erstattung beträgt 15 Prozent der Nettoprämien 2022 und ist für alle Klassen der BUV und NBUV gleich. Insgesamt entlastet die Suva ihre versicherten Betriebe per 2022 um 779 Mio. Franken.

Senkung der Bruttoprämien in der BUV
In der Berufsunfallversicherung der Klasse 11C ist das Unfallrisiko leicht zurückgegangen und liegt bei 165 Unfällen pro 1000 Vollbeschäftigte. Der Risikosatz ist ebenfalls leicht gesunken, somit können die Basissätze bei mehreren Unterklassenteilen gesenkt werden. Aufgrund der Erstattung der Covid-19-Überschüsse und der Überschüsse aufgrund guter Anlageerträge sinken die Bruttoprämien im Vergleich zum Vorjahr je nach Unterklassenteil zwischen 17 und 28,4 Prozent (Basissätze der Berufsunfallversicherung ab 1. Januar, Klasse 11C, siehe Tabelle, Bild 2 oben anklicken).

Senkung der Bruttoprämien in der NBUV
In der Nichtberufsunfallversicherung hat sich der Risikoverlauf leicht verschlechtert, sodass der Basissatz um eine Stufe erhöht werden muss. Auch hier sinkt jedoch die Bruttoprämie infolge der Erstattung der Covid-19-Überschüsse und der Anlageerträge, und zwar um 13,3 Prozent. Basissatz der Nichtberufsunfallversicherung ab 1. Januar 2022, Klasse 11C (Stahl-, Metall- und Appartebau sowie Montagebetriebe): Änderung Stufe +1, Stufe 96; Nettoprämiensatz 2,0610%; Bruttoprämiensatz 1,95%. 

Die individuellen Prämiensätze der einzelnen Betriebe können allerdings von den Basissätzen abweichen, weil diese von der Tätigkeit, dem Risikoverlauf und dem Prämienmodell abhängen. 

Prämienentwicklung in der Klasse 13D (Landtechnik):

Überschüsse aufgrund von Covid-19
Die Höhe des Abzuges, der sich im Zusammenhang mit den Covid-19-Überschüssen ergeben hat, wird in Prozent der Nettoprämien bestimmt. Diese Prozentsätze werden für jede Klasse der Berufs- und der Nichtberufsunfallversicherung in Abhängigkeit ihrer Betroffenheit individuell festgelegt. Innerhalb einer Klasse ist der Prozentsatz für alle versicherten Betriebe gleich. In der Klasse 13D beträgt der Abzug in der Berufsunfallversicherung (BUV) 5 Prozent und in der Nichtberufsunfallversicherung (NBUV) 4 Prozent der Nettoprämie 2022.

Ausserordentliche Anlageerträge
Darüber hinaus hat die Suva trotz Krise erfreuliche Anlageerträge erzielt. Dadurch kann sie, wie in früheren Jahren, eine ausserordentliche Prämienreduktion gewähren. Die Höhe der Erstattung beträgt 15 Prozent der Nettoprämien 2022 und ist für alle Klassen der BUV und NBUV gleich. Insgesamt entlastet die Suva ihre versicherten Betriebe per 2022 um 779 Mio. Franken.

Senkung der Bruttoprämien in der BUV
In der Berufsunfallversicherung im Unterklassenteil 13D C0 (Unterhalt von Maschinen und Geräten der Land- und Bauwirtschaft) ist das Unfallrisiko zurückgegangen und der Basissatz kann um 2 Stufen gesenkt werden. Aufgrund der Erstattung der Covid-19-Überschüsse und der Überschüsse aufgrund guter Anlageerträge sinkt die Bruttoprämie im Vergleich zum Vorjahr um 24,6 Prozent.

Senkung der Bruttoprämien in der NBUV
In der Nichtberufsunfallversicherung hat sich der Risikoverlauf der Klasse 13D verschlechtert, so dass der Basissatz um zwei Stufen erhöht werden muss. Dennoch sinkt die Bruttoprämie infolge der Erstattung der Covid-19-Überschüsse und der Anlageerträge um 8,3 Prozent.

Die individuellen Prämiensätze der einzelnen Betriebe können allerdings von den Basissätzen abweichen, weil diese von der Tätigkeit, dem Risikoverlauf und dem Prämienmodell abhängen.

Weitere Informationen: suva.ch oder jede Suva-Agentur.

 

 

 

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