Ablehnung Ergebnis Lohnverhandlungen durch die UNIA


24.11.22 - Das Ergebnis der diesjährigen Lohnverhandlungen, welches die Arbeitgeberseite am 11. November 2022 gutgeheissen hatte, wurde von der Gewerkschaft UNIA abgelehnt.



Das Ergebnis der diesjährigen Lohnverhandlungen, welches die Arbeitgeberseite AM Suisse an der Verbandsratssitzung vom 11.11.22 gutgeheissen hatte, wurde von der Gewerkschaft UNIA abgelehnt.

Die Lohnverhandlungen für die Lohnanpassungen 2023 in den Branchen Metallbau, Landtechnik und Hufschmiede konnten von den Sozialpartnern AM Suisse, UNIA und syna am 4. November 2022 abgeschlossen werden. In Würdigung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen einigten sich die Vertragsparteien des LGAV auf folgendes Ergebnis:

Die Löhne der dem Landesgesamtarbeitsvertrag unterstellten Arbeitnehmenden bis zu einem Bruttomonatslohn von 6000 Franken (13x oder Jahreslohn von 78'000 Franken) sind wie folgt zu erhöhen:

  • Jedem der dem LGAV unterstellten Arbeitnehmenden (bis zur oben genannten Grenze von
    6000 Franken) steht eine generelle Lohnanpassung von 1,5 % zu.
  • Weiter ist die Gesamtlohnsumme der dem LGAV unterstellten Arbeitnehmenden per Stichtag 31.12.2022 bis zur Bruttomonatslohngrenze von 6000 Franken um ein weiteres Prozent zu erhöhen. Die Verteilung dieser Erhöhung erfolgt individuell und leistungsbezogen für die dem LGAV unterstellten Arbeitnehmenden bis zur oben genannten Grenze von 6000 Franken.
  • Falls ein Betrieb bereits im laufenden Jahr 2022 eine generelle Lohnerhöhung gewährt hat (zusätzlich zu der von der PLKM kommunizierten Erhöhung), kann diese an die oben genannten Lohnanpassungen für das Jahr 2023 angerechnet werden.
  • Für Bruttomonatslöhne über 6000 Franken ist es dem/der Unternehmenden freigestellt, individuelle Lohnanpassungen nach eigenem Ermessen vorzunehmen.

Die Sozialpartner AM Suisse und syna haben das Ergebnis gutgeheissen. Leider hat die UNIA als dritter Sozialpartner das Verhandlungsergebnis abgelehnt. Entsprechend wird das aus AM Suisse-Sicht oben ausgehandelte Ergebnis für die dem LGAV unterstellten Betriebe nicht verbindlich und es ist den Unternehmungen freigestellt, wie sie allfällige Lohnerhöhungen für das Jahr 2023 ausgestalten möchten. AM Suisse ist der Ansicht, dass das Verhandlungsergebnis in Anbetracht der aktuellen Situation sehr ausgewogen war, steht zum Ergebnis und bedauert die Ablehnung der Gewerkschaft UNIA. Für Fragen von Mitgliedern des AM Suisse steht Ihnen der Rechtsdienst gerne zur Verfügung.

 

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