Maschinen: Sichere Instandhaltung fängt bei der Beschaffung an


25.04.17 - Wer Maschinen beschafft und dabei nicht an die Instandhaltung denkt, erhält die Quittung dafür später: Produktionsausfälle, Stress und schwere Unfälle.



Wer Maschinen beschafft und dabei nicht an die Instandhaltung denkt, erhält die Quittung dafür später: Produktionsausfälle, Stress und schwere Unfälle. Deshalb lohnt es sich, beim Kauf neuer Maschinen nicht nur die Technik, sondern auch die Instandhaltung im Auge zu behalten.

Xaver Bühlmann, Kampagnenleiter Instandhaltung der Suva, erklärte an der Messe Maintenance Schweiz 2017, wie Betriebe Produktionsausfälle, Stress und schwere Unfälle verhindern können.
Fehlen Vorrichtungen für eine sichere Instandhaltung, verleitet dies Maschinenbediener und Instandhalter bei Störungen zu Improvisationen, wie Xaver Bühlmann in seinem Vortrag «Sichere Instandhaltung betrifft uns alle» an der Messe Maintenance 2017 deutlich machte. Improvisationen sind gefährlich und erhöhen das Unfallrisiko. Planungsfehler führen zudem zu teuren Betriebsunterbrüchen. Deshalb lohnt es sich, bei der Beschaffung neuer Maschinen nicht nur die Funktionalität im Auge zu haben, sondern auch die Anforderungen der Instandhaltung.

Bei Unfallabklärungen und Kontrollen stellt die Suva immer wieder drei Gefahrenschwerpunkte fest:

  • Absturz wegen fehlender oder unsicherer Zugänge
  • unerwarteter Anlauf einzelner Teile von verketteten Anlagen
  • Unfälle beim Sonderbetrieb

Alle drei Gefahrenherde können laut Bühlmann mit einer sauberen Planung bei der Beschaffung entschärft werden.

Die Anforderungen vertraglich festlegen
Die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln sind zwar klar. Die Hersteller und Inverkehrbringer haben insbesondere die Sicherheitsanforderungen der europäischen Maschinenrichtlinie zu erfüllen. Die Betriebe müssen nach der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) sicherstellen, dass Maschinen bestimmungsgemäss verwendet und fachgerecht instand gehalten werden. Dies stellt aber nicht sicher, dass eine neu beschaffte Maschine alle Anforderungen erfüllt, die es später im Betrieb für eine sichere Instandhaltung braucht. Diese Anforderungen müssen vertraglich zwischen Lieferant und Käufer festgelegt werden.

Tipps für die Betriebe

Damit eine Maschine später bei der Instandhaltung nicht zum Problem wird, rät Bühlmann, sich bei der Beschaffung an folgende Tipps zu halten.

Tipp 1: Das Beschaffungsteam richtig zusammenstellen
Ganz wichtig ist, dass der Einkauf bei einer Beschaffung die Personen im Betrieb einbezieht, die in der Praxis mit der Instandhaltung der Anlage zu tun haben:

  • die Instandhalter
  • die Betreiber (Schichtführer, Maschinenbediener)

Denn diese Personen können ihre praktische Erfahrung in die Beschaffung einbringen. Sie wissen, was es braucht, um bestimmte Teile an einer Maschine auszuwechseln, oder welche Schwierigkeiten beim Einrichten von Anlagen entstehen können. Trotzdem werden sie heute in der Praxis meist nicht einbezogen. Je nach Komplexität einer Anlage kann es ausserdem notwendig sein, weitere externe Spezialisten für die Beschaffung beizuziehen.

Tipp 2: Die Instandhaltungsstrategie klären
Um eine Instandhaltung nicht unter Stress und verbunden mit unverhofften Betriebsausfällen durchzuführen, muss diese geplant werden. Der Prozess dafür ist wiederum bereits bei der Beschaffung festzulegen. Zu regeln ist zum Beispiel, ob die Instandhaltung vorausbestimmt in vorgegebenen Intervallen oder durch Sensoren überwacht zustandsorientiert zu warten ist.

Tipp 3: Das muss bei der Abnahme erfüllt sein
Um eine neubeschaffte Anlage abnehmen zu können, müssen Sie die folgenden Fragen mit Ja beantworten können:

  • Ist eine Konformitätserklärung vorhanden? Sie bescheinigt, dass die Maschine die Sicherheitsanforderungen der europäischen Maschinenrichtlinie erfüllt.
  • Wurde eine Betriebsanleitung in der erforderlichen Sprache mitgeliefert?
  • Wurden die betroffenen Mitarbeitenden (Instandhalter, Schichtführer, Maschinenbediener) ausgebildet und instruiert?
  • Sind keine offensichtlichen Mängel vorhanden?

Xaver Bühlmann sagt abschliessend: «Wer sich an diese Tipps hält ist auf gutem Weg, eine sichere Instandhaltung seiner neuen Anlage zu gewährleisten». Als offensichtliche Mängel (Tipp 3) einer neuen Anlage, die unbedingt zu beheben sind, können folgende Punkte gelten:

  • offene Gefahrenstellen
  • fehlende Kennzeichnung von Bedienelementen
  • neue Gefahren durch die neue Anlage bei Schnittstellen zur Umgebung
  • unsichere Zugänge zu Instandhaltungsarbeitsplätzen in der Höhe
  • keine Revisionsschalter zum sicheren Stillsetzen einzelner Teile von verketteten Anlagen
  • keine Sonderbetriebseinrichtungen vorhanden


Tödliche Gefahren

Improvisierte Zugänge


Wer zur Behebung einer Störung die betroffene Stelle an einer Anlage nicht über einen sicheren Zugang erreichen kann, wird sich irgendwie behelfen. Durch Kletterübungen ist es schon oft zu schweren Unfällen gekommen. Deshalb ist die Planung von sicheren Zugängen für die Instandhaltung bei der Beschaffung von Maschinen und Anlagen ein zentraler Punkt.

Einzelne Teile von verketteten Anlagen sicher abschalten
Produktionsanlagen, die aus mehreren verketteten Einzelmodulen bestehen, sind oft so gestaltet, dass nur die Anlage als Ganzes sicher stillgesetzt werden kann. Bei Unterhaltsarbeiten an einem einzelnen Modul und gleichzeitig weiterlaufendem Betrieb der übrigen Anlage besteht so weiter die Gefahr eines ungewollten Anlaufens. Deshalb sollten nur verkettete Anlagen beschafft werden, die über Revisionsschalter zum sicheren Abschalten jedes einzelnen Moduls verfügen.

Sonderbetriebssteuerungen – kein Manipulieren von Schutzeinrichtungen
Zum Einrichten von Maschinen, bei der Fehlersuche oder auch für die Reinigung ist es oft notwendig, im Gefahrenbereich einer laufenden Maschine zu arbeiten. Verfügen Maschinen über keinen Sonderbetriebsmodus dafür (zum Beispiel weniger Risiko durch begrenzte Geschwindigkeit) und einer Sonderbetriebssteuerung (zum Beispiel Zustimmschalter, der die Maschine beim Loslassen sofort stillsetzt), verleitet dies zum Überbrücken von Schutzeinrichtungen und dem gefährlichen Manipulieren an der Maschine im Normalbetrieb. Deshalb kann das Beschaffen von Maschinen mit geeigneten Sonderbetriebseinrichtungen Leben retten.

Workshop «Sichere Instandhaltung betrifft uns alle»
Ab März 2017 organisiert die Suva halbtägige Workshops zum Thema wie Vorgesetzte bei Instandhaltungsarbeiten ihre Verantwortung für die Arbeitssicherheit wahrnehmen können.

Lebenswichtige Regeln
Weitere Informationen sind unter Suva.ch/Instandhaltung und auf dem Faltprospekt «Acht lebenswichtige Regeln für die Instandhaltung» zu finden.

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