Betrügerische Lieferungen


10.03.25 - Mehrere Metallbauunternehmen sind Opfer einer betrügerischen Masche geworden. Dies wurde kürzlich dem Rechtsdienst des AM Suisse gemeldet, der die Fälle zurzeit juristisch prüft.



Beim Betrugsversuch wird telefonisch aufgrund einer angeblichen Gutschrift eine vermeintlich kostenlose Produktelieferung veranlasst, die dann trotzdem verrechnet wird. Die Rechnung ist darauf ausgelegt, dass die meisten Firmen diese ohne nähere Prüfung bezahlen. Dem Verband sind mehrere Fälle zugetragen worden, die sich im Februar und März bei Metallbauunternehmen in der Deutschschweiz abgespielt haben.  

Aus rechtlichen Gründen können wir den Fall nur anonymisiert wiedergeben, im Sinne einer Warnung vor ähnlichen Betrugsversuchen bei weiteren Unternehmen. Das Vorgehen könnte ungefähr wie folgt ablaufen.  

Typisches Vorgehen
Ein Herr ruft an, verlangt den Werkstattchef unter Nennung dessen Namens. Der Anrufer beruft sich auf einen anderen Mitarbeitenden, mit dem er bezüglich einer Lieferung gesprochen habe. Genannt werden gängige Produkte (z.B. Bosch Trennscheiben, WD40), die viele Betriebe regelmässig brauchen.  

Im Zusammenhang mit der erwähnten Lieferung sagt der Anrufer, die Firma habe noch eine Gutschrift offen und könne diese in Form des genannten Produktes einlösen. Die Produkte würden demnächst kostenlos geliefert.  

In der Hektik und im Lärm der Werkstatt erklärt sich der Werkstattleiter ohne weitere Nachforschungen mit der Lieferung einverstanden – zumal er damit rechnet, dass sie nichts kostet.  

Rechnung auf ersten Blick seriös
Tatsächlich erfolgt einige Zeit später die Lieferung (z. B. für 100 Trennscheiben von Bosch).  

Noch einige Tage später folgt jedoch eine Rechnung. Sie wirkt seriös, inklusive Rückgaberecht etc. Zwar liegt der Nettopreis über dem aktuell üblichen Marktwert für eine solche Lieferung, aber mit knapp CHF 250 (in unserem Beispiel) ist der Gesamtbetrag der Rechnung dennoch nicht sehr hoch. Dies dürfte beabsichtigt sein: Insbesondere etwas grössere Unternehmen werden so eher dazu verleitet, die Rechnung einfach zu bezahlen.  

Nicht so das Unternehmen, das uns den Vorfall gemeldet hat. Nach Rücksprache mit dem Werkstattleiter kam ans Licht, dass die Lieferung als kostenlose Gutschrift versprochen worden war.  

Keine Webseite, falsche Vorwahl
Weitere Nachforschungen zum Lieferanten ergaben, dass dieser keine Webseite und kein Eintrag im Telefonbuch hatte. Die Vorwahl der Nummer des Herrn, der angerufen hatte, passte nicht zur Firmenadresse auf Rechnung und Lieferschein. Es besteht jedoch ein Handelsregistereintrag und eine MWSt-Nummer für die besagte Firma.  

Meldung und juristische Prüfung  
Der AM Suisse lässt diese Fälle und aktuell juristisch prüfen, um gegebenenfalls geeignete Schritte juristischer oder auch kommunikativer Art einzuleiten. Dieser Warnhinweis an unsere Mitgliederbetriebe ist eine erste Massnahme. Bitte seien Sie wachsam und melden Sie vergleichbare Fälle weiterhin an unsere Abteilung Recht/Soziales/Unternehmensführung.  

Kontakt  
Cyrine Zeder 
Recht/Soziales/Unternehmensführung 
c.zeder(at)amsuisse.ch 
T +41 44 285 77 02 
 

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